Lt. Statistik Austria leben 18,4 % der österreichischen Wohnbevölkerung mit einer Behinderung, das sind hochgerechnet 1,3 Millionen Personen. (Stand 2017). Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen werden in einer eigenen Konvention, der UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION, dargestellt und besonders geschützt. Österreich hat diese 2008 als einer der ersten Staaten ratifiziert, zusätzlich auch eine freiwillige Vereinbarung, das FAKULTATIVPROTOKOLL, unterzeichnet.Soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen …
Viel schwieriger ist es, die kleinen Ärgernisse im Alltag zu thematisieren, dieses „verflixt und zugenäht, ich könnnnnteee….“, wenn wieder einmal ein Zugang mit Stolpersteinen gepflastert ist, mit Schwellen und Rinnen, … wenn ein Stockwerk durch fehlenden Lift unerreichbar scheint, … wenn eine Türe zu schmal für die Durchfahrt mit Rollstuhl ist, … wenn Ausschreibungen so abgefasst sind, dass sie Hürden darstellen für noch so großen Enthusiasmus… Mitbürger*innen ohne Beeinträchtigungen können oftmals gar nicht umgehen mit ihrem Gegenüber. Wie darf man aktuell überhaupt sagen zu Behinderungen? Wie spreche ich einen Menschen mit offensichtlichem Handicap richtig an? Spreche ich sie überhaupt an auf ihre Behinderung? Darf ich das Wort „Behinderung“ denn noch verwenden?
Diese Verunsicherungen führen oft dazu, Menschen mit Beeinträchtigungen ganz zu meiden bzw. zu „übersehen“ – sehr zum Nachteil aller, denn auch als nichtbeeinträchtigter Mensch kann man durch Inklusion nur profitieren – der eigene Horizont weitet sich, wenn man sein Gegenüber mal aus dessen Perspektive wahrzunehmen versucht! Und solidarisches Miteinander, Empathie für Menschen, die durch Handicaps oftmals verletzlicher sind, haben noch niemandem geschadet.